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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen MTS More Than Solutions GmbH

1. Für alle Vereinbarungen und Angebote - auch für alle zukünftigen – gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Verträge kommen nur durch unsere schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung zustande; bis dahin sind unsere Angebote freibleibend. Für den Umfang der Leistung oder Lieferung ist nur diese Auftragsbestätigung maßgebend. Unsere Angebote haben, wenn nicht anders auf dem Angebot angegeben, eine Gültigkeit von 4 Wochen.
2. Das Unternehmen MTS More Than Solutions GmbH haftet in keinem Fall für Produktionsausfälle, Konventionalstrafen, Regress oder ähnlicher Forderungen des Auftraggeber oder Endkunden.
3. Das Unternehmen MTS More Than Solutions GmbH verpflichtet sich die im Angebot genannten Termine einzuhalten. Ausnahmen sind Terminverzögerungen die nicht auf das Verschulden der Auftragnehmer zurück zu führen sind.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich Termine mit entsprechend ausreichend Vorlaufzeiten für die Erbringung der Leistungen des Unternehmens MTS More Than Solutions GmbH zu planen. Das Unternehmen MTS More Than Solutions GmbH haftet deshalb in keinem Fall für Terminverzögerungen und dadurch entstehende Kosten beim Auftraggeber oder Endkunden. Dies gilt auch für Terminverzögerungen die durch unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Krankheit oder Tot, eintreffen sollten.
5. Das Unternehmen MTS More Than Solutions GmbH erstellt ein Festpreisangebot auf der Grundlage der Lastenhefte, Pflichtenhefte, Aufträge und Projektdokumente des Auftraggebers, zum Zeitpunkt der Anfrage/ Auftragserteilung. Bei Auftragserteilung durch den Kunden wird die Leistung auf Basis der oben genannten Rahmenbedingungen und des Angebotes durch das Unternehmen MTS More Than Solutions GmbH, erbracht. Weitere Leistungen können nur durch zusätzliche Aufträge erbracht werden.
6. Die angebotenen Leistungen setzen voraus, dass der Auftraggeber bei Auftragserteilung alle Konstruktionsrelevanten Pflichten / Lasten und Vorgaben an den Auftragnehmer übergeben hat.
7. Mehraufwendungen die dem Auftragnehmer durch Änderungen von Konstruktionsrelevanten Pflichten / Lasten und Vorgaben entstehen, werden mit dem üblichen Stundensatz des Unternehmens MTS More Than Solutions GmbH, nach Aufwand, berechnet und bedürfen keinem schriftlichen Auftrag durch den Auftraggeber.
8. Eine Begleitung der Fertigung, der Inbetriebnahme und der Montage der durch das Unternehmen MTS More Than Solutions GmbH konstruierten Teile / Anlagen / Baugruppen wird mit dem allgemeinen Stundensatz des Unternehmens MTS More Than Solutions GmbH, berechnet. Ein entsprechender Auftrag ist vom Auftraggeber zu erteilen.
9. Änderungen der Konstruktionen die sich durch eine fehlerhafte Funktion der Konstruktion ergeben, werden bei Eigenverschuldung vom Unternehmen MTS More Than Solutions GmbH, kostenlos erstellt. Eine eventuelle Mängelbeseitigung ist durch den Auftraggeber einzuplanen.
10. Bei Auftragserteilung, verpflichtet sich der Auftraggeber alle Auftragsrelevanten Informationen an den Auftragnehmer zu übergeben. Insbesondere sind dies Informationen über Bauteile, Layout, Liefervorschriften, sowie jegliche Störkonturen.
11. Nacharbeiten die durch fehlerhafte oder nachgereichte Informationen entstehen, werden mit dem allgemeinen Stundensatz des Unternehmens MTS More Than Solutions GmbH, verrechnet. Für eventuelle Terminverschiebungen dadurch, ist der Auftraggeber verantwortlich.
12. Die einzelnen Teile, Baugruppen, Konstruktionen und ähnliches müssen vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich freigegeben werden. Die Freigabe der Leistungen erfolgt automatisch, wenn nach Abgabe der Leistungen innerhalb einer Woche keine Reklamation erfolgt (siehe auch 1.18).
13. Der Auftraggeber akzeptiert automatisch mit Erteilung des Auftrages an das Unternehmen MTS More Than Solutions GmbH, die oben genannten Geschäftsbedingungen.
14. Umfasst der Leistungsumfang einen Zeitraum der 6 Wochen überschreitet, ist vom Auftraggeber eine Anzahlung bei Auftragserteilung von 30% der Auftragssumme, zu leisten. 65% des Leistungsumfanges wird dann nach Auftragsdauer aufgeteilt, monatlich verrechnet. Nach Leistungsabgabe wird die Restzahlung von 5 % der Auftragssumme fällig.
15. Umfasst der Leistungsumfang einen Zeitraum der 8 Wochen überschreitet, erfolgt die Bezahlung der Leistungen monatlich. Die monatlichen Zahlungen errechnen sich durch den Leistungszeitraum und der Leistungssumme, gleichmäßig verteilt auf einen Monat.
16. Die Bezahlung der Leistung durch den Auftraggeber, ist spätestens nach Abschluss der Leistungen und Rechnungsstellung der Auftragnehmer, unter Berücksichtigung der Zahlungszeiträume auf der Rechnung, in vollem Umfang zu leisten.
17. Mündliche Aufträge oder Aufträge die durch den E-Mail Verkehr zustande kommen haben Rechtsgültigkeit auch wenn Sie durch Mitarbeiter der Auftraggeber erfolgen, welche nicht zur Auftragsvergabe entsprechend autorisiert sind.
18. Der Kunde ist verpflichtet alle erbrachten Leistungen grundsätzlich und unverzüglich zu prüfen und zu untersuchen. Offene und verdeckte Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Eingang bzw. Leistungserbringung gerügt werden. Die Mängelrüge muss schriftlich und in nachprüfbarer Weise erhoben und bezeichnet werden. Gewährleistungsansprüche erlöschen grundsätzlich nach Prüfung aller Leistungen durch den Kunden. Die Prüfung der Leistungen gilt auch dann als erbracht, wenn nach Abgabe der Leistungen innerhalb einer Woche keine Reklamation erfolgt. Bevor alle Leistungen, Entwicklungen, Konstruktionen, Berechnungen und technische Dokumente in Umlauf gegeben oder in Betrieb genommen oder an Dritte weiter geleitet werden, verpflichtet sich der Kunde diese ausgiebig und gewissenhaft zu prüfen/testen. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, sobald der Kunde an einem Artikel, Leistungen oder an Teilen ohne unser Wissen und ohne unsere schriftliche Zustimmung Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen oder den Mangel selbst zu beheben versucht hat. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Zustimmung und Prüfung der Leistungen, auf den Kunden über.
19. Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskräfte des Auftragnehmers stellt eine grobe Vertragsverletzung dar. Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe des halben Jahresbruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. MTS More Than Solutions GmbH verpflichtet sich, seinerseits keine Abwerbung von Mitarbeitern des Auftraggebers zu betreiben.
20. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder möglichst nahekommende Ersatzbestimmung. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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